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CL & CS Veranstaltungstechnik
Inh. Sebastian Albrecht
Uhlandstraße 69
72793 Pfullingen
Tel.: 07121 / 43990
Fax: 07121 / 43992
Mail: info ( at )clcs.de
AGB
§ 1 Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.
§ 2 Alle Mietpreise gelten pro Veranstaltungstag. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übernahme der Geräte.
§ 2.1 Erstaufträge von Neukunden sind generell als Vorauskassezahlung zu leisten. Die Bezahlung der Mietrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in Bar, bei Anmietung der Geräte. Eine Überweisung der Mietrechnung ist nur nach vorheriger
Absprache mit dem Vermieter, innerhalb von zehn Tagen ohne Abzüge, zulässig. Ab einem Auftragswert von 1000 €uro ist eine Vorauskassezahlung von 50% des Auftragwertes erforderlich.
§ 2.2 Ein Angebot kommt erst zur Gültigkeit, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen, sowie die Vorauskassezahlung fristgerecht geleistet wurde.
Für längere Mietzeiten gelten derzeit folgende Sätze:
1. Tag
x Faktor 1,0
2. Tag
x Faktor 1,75
3. Tag
x Faktor 2,25
4. Tag
x Faktor 2,75
längere Mietzeiten sind möglich.
Für verspätet zurückgegebene Mietgegenstände wird eine Entschädigung in doppelter Höhe des Grundmietpreises, pro Tag erhoben. Der Mietzins wird entsprechend der längeren Mietzeit als Langzeitmietpreis nach obigen Sätzen verrechnet.
§ 2.3 Ausfall / Rücktrittsklausel / Entschädigung
Bei Ausfall oder Absage 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 25% des Endbetrages berechnet, bei 3 Wochen zuvor 50%, bei 2 Wochen zuvor 75%, 1 Woche zuvor werden 100% berechnet.
§ 3 Der Mieter hat mit den sämtlichen Mietgegenständen sorgsam umzugehen und nur für den vorgesehen Zweck zu verwenden. Der Mieter haftet für Schäden, an den Geräten, im vollen Umfang, ab Gebrauchsüberlassung, sowie auch für den
Verlust. Nicht zurückgegebene Geräte werden zum Neupreis berechnet. Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Mieter hat sich von der vollen Funktion der Mietgegenstände bei deren Übernahme zu überzeugen.
§ 3.1 Lampenschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Transport auftreten, trägt der Mieter.
§ 3.2 Geräteüberlassung an Dritte ist untersagt. Firmenlogos dürfen nicht entfernt oder verdeckt oder beschädigt werden.
§ 3.3 Eine gewerbliche Weitervermietung der Mietgegenstände muss von uns ausdrücklich genehmigt werden.
§ 4 Der Mieter muss sich durch einen gültigen Personalausweis o.ä. ausweisen. Es ist eine Kaution vom Mieter zu stellen, wenn der Vermieter dies zur Sicherung seiner Ansprüche verlangt.
§ 5 Die Mietpreise gelten ab Lager Pfullingen, im Mietpreis sind keine Kosten für Transporte enthalten.
§ 5.1 Transportkosten und Dienstleistungen können zusätzlich vereinbart werden und sind kostenpflichtig.
§ 6 Es besteht keine Haftung des Vermieters bei Ausfall der gemieteten Geräte oder deren Folgen daraus. Der Mieter hat die Verkehrssicherungspflicht. Der Mieter trägt die volle Verantwortung zur Einhaltung, von Schallpegelgrenzen und
feuerpolizeilicher Auflagen, der Auflagen der gültigen Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer. Schäden jeder Art, welche an Personen oder Gegenständen,
durch die Mietgegenstände oder deren unsachgemäßen Betrieb entstehen, trägt der Mieter.
§ 7 Die Mietgegenstände sind uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Der Vermieter hat das uneingeschränkte Zugangsrecht zu dem Ort, an dem die Mietgegenstände vom Mieter betrieben oder zwischengelagert werden.
§ 8 Alle Lieferungen erfolgen auf erweiterten Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung. Erfüllungsort und Gerichtstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit uns, mittelbar oder unmittelbar,
ergebenen Rechte und Pflichten, ist Reutlingen.
§ 9 Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
§ 10 Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bei der Auftragserteilung ausdrücklich von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und mit den AGB in vollen Umfang einverstanden zu sein.
aktueller Stand: 1.Januar 2018
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